Aus Deutschland auswandern: Deine komplette Checkliste 2025
Du willst Deutschland verlassen – dauerhaft, für ein paar Jahre oder “open end”? Hier bekommst du den schnellen Überblick und dann die Details:
Was du bei Abmeldung, Steuern, Krankenversicherung, Rente, Post & Verträgen, Auto, Zoll und Wahlrecht wirklich beachten musst. Plus: klare Steps und offizielle Quellen zum Weiterklicken.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung
Quickstart: Die 10 wichtigsten Schritte (Überblick)
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt rechtzeitig organisieren (Fristen beachten).
- Steuerstatus klären: Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt & Sonderthemen (z. B. Wegzug mit Beteiligungen).
- Krankenversicherung & Sozialversicherung regeln (EU-Koordination, private Optionen, Anwartschaft prüfen).
- Rente: Deutsche Rentenversicherung informieren (Zahlung ins Ausland, Lebensbescheinigung, Abkommen).
- Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden & Verträge kündigen/umschreiben (Versicherungen, Strom, Internet, Mobilfunk).
- Post: Nachsendeservice ins Ausland einrichten und digitale Postlösungen prüfen.
- Banken & Finanzen: Konten, Karten, SEPA, ggf. internationales Konto & Meldepflichten (FATCA/CRS) bedenken.
- Kfz: Verkauf oder Ausfuhr (Ausfuhrkennzeichen, Abmeldung, Versicherung, Zollformalitäten).
- Umzugsgut & Zoll: Übersiedlungsgut/Einfuhrbestimmungen im Zielland klären, Belege sammeln.
- Wahlrecht: Als Auslandsdeutsche*r rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen (Briefwahl).
Tipp: Lege dir eine To-do-Liste mit Fristen & Nachweisen an (PDF/Notion) und arbeite die Punkte in dieser Reihenfolge ab.
Schnellüberblick mit Quellen – was wirklich zählt
Für die Abmeldung gilt: Ziehst du aus einer Wohnung aus und beziehst keine neue Wohnung in Deutschland, musst du dich innerhalb von 2 Wochen abmelden (frühestens 1 Woche vor Auszug).
Deine Steuerpflicht hängt in Deutschland v. a. an Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO). Wer einen dieser Anknüpfungspunkte in Deutschland hat, ist nach § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Welteinkommen). Für die Praxis heißt das: Nicht nur die Meldeadresse, sondern deine tatsächlichen Lebensumstände zählen.
Zur Sozialversicherung/Krankenversicherung: Innerhalb der EU/EWR/CH greifen Koordinierungsregeln und Bescheinigungen (z. B. A1, S1) – wichtig bei Entsendung, Wohnsitzwechsel oder grenzüberschreitender Tätigkeit.
Die deutsche Rente wird in sehr viele Länder gezahlt; Verfahren, Fristen und Lebensbescheinigungen sind zu beachten.
Bei Post & Erreichbarkeit hilft der Nachsendeservice der Deutschen Post (auch ins Ausland; rechtzeitig beauftragen).
Für Übersiedlungsgut/Zoll gelten Befreiungen und Voraussetzungen – informiere dich vorab, damit dein Umzug reibungslos ankommt.
Und dein Wahlrecht? Als Auslandsdeutsche*r musst du dich vor jeder Bundestagswahl aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen (Briefwahl möglich).
Bonus: Trage dich zusätzlich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts ein – so bist du in Notfällen erreichbar.
EU vs. Nicht-EU – was ändert sich konkret?
Viele Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob du in ein EU/EWR-Land (inkl. Schweiz/UK teils mit Sonderabkommen) oder in einen Drittstaat auswanderst. Die Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede kompakt zusammen – Details verlinken wir in den tieferen Kapiteln.
Thema | EU/EWR (& CH/UK teils) | Drittstaat |
---|---|---|
Aufenthalt/Visum | Freizügigkeit innerhalb der EU; Registrierung/Anmeldung im Zielland nötig. | Visum/Residence Permit nötig; Bedingungen je Land (Einkommen, Job, Invest, Versicherung). |
Kranken- & Sozialversicherung | EU-Koordinierung: A1/S1 je nach Status; Zeiten werden angerechnet/koordiniert. | Lokale Versicherungspflichten/privat; keine EU-Koordinierung – Bedingungen je Land. |
Rente | Ansprüche aus EU-Staaten werden zusammengerechnet; Antrag meist im Wohnsitzstaat. | DRV zahlt in >150 Länder; Doppelbesteuerungsabkommen/Quellensteuer prüfen. |
Zoll & Umzugsgut | Innerhalb der EU: i. d. R. kein Zoll. | Als Übersiedlungsgut oft zollbegünstigt – Voraussetzungen/Fristen beachten. |
Wahlrecht (DE) | Immer Eintragung ins Wählerverzeichnis nötig (Briefwahl möglich), wenn du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist. | |
Notfallvorsorge | ELEFAND-Registrierung empfohlen (Krisenvorsorgeliste Auswärtiges Amt). |
Quellen: EU-Koordination & Bescheinigungen (DVKA/DRV); Rente ins Ausland (DRV); Übersiedlungsgut/Zoll (Zoll); Wahlrecht (Bundeswahlleiterin); ELEFAND (AA).
Rechtlich richtig abmelden – so klappt’s
Wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst, musst du dich binnen 2 Wochen nach Auszug abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens 1 Woche vor Auszug. Zuständig ist in der Regel die Meldebehörde deiner letzten Wohnung. Rechtsgrundlage: § 17 BMG.
How-to: Abmeldung bei Wegzug ins Ausland (Mini-Checkliste)
- Termin/Online-Abmeldung bei der Meldebehörde deiner (letzten) Wohnung buchen/ausfüllen. Hinweis: Einige Ämter erlauben die Abmeldung per Post/Vollmacht.
- Als Grund „Wegzug ins Ausland“ angeben; Abmeldedatum = Auszugsdatum.
- Unterlagen: Ausweis/Reisepass; ggf. Nachweise laut Kommune.
- Abmeldebestätigung mitnehmen/abspeichern – du brauchst sie für GEZ, Versicherungen, Banken, Kfz etc.
- Nebenwohnungen separat abmelden, falls vorhanden.
Pro-Tipp: Lege dir eine digitale Mappe „Abmeldung & Nachweise“ an (PDF-Scan, Datum, Aktenzeichen).
GEZ (Rundfunkbeitrag) abmelden
Ziehst du dauerhaft ins Ausland und gibst die deutsche Wohnung vollständig auf, kannst du dein Beitragskonto abmelden – in der Regel mit Abmeldebestätigung der Meldebehörde. Der Beitragsservice bietet dafür ein Online-Formular mit Upload-Funktion.
Post umleiten & erreichbar bleiben
Richte einen Nachsendeservice (auch ins Ausland möglich) rechtzeitig ein; die Deutsche Post empfiehlt, den Auftrag mindestens 5 Werktage vor Start zu beauftragen.
Notfallvorsorge & Wahlrecht im Blick behalten
Trage dich in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts ein – freiwillig, aber sinnvoll, damit dich die Botschaft in Krisen erreichen kann.
Wenn du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist, musst du dich vor jeder Bundestagswahl aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen (Briefwahl möglich).
Häufige Fehler bei der Abmeldung
- Zu spät abgemeldet (Frist verpasst) → kann Ärger bei Verträgen/Beiträgen bedeuten. Basis: § 17 BMG.
- Abmeldebescheinigung verlegt → GEZ/Versicherungen verlangen oft einen Nachweis.
- Nachsendung zu spät beauftragt → Lücken bei Behördenpost.}
Steuern nach dem Wegzug – Basics & Stolperfallen
4.1 Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
In Deutschland bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn du im Inland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast (§ 1 EStG). Der Wohnsitz ist dort, wo du eine Wohnung unter Umständen innehast, die auf Beibehalten/Benutzen schließen lassen (§ 8 AO). Der gewöhnliche Aufenthalt liegt da, wo du dich unter Umständen aufhältst, die erkennen lassen, dass du nicht nur vorübergehend dort bist (§ 9 AO).
Praxisnah: Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt (mit Ausnahmen) als gewöhnlicher Aufenthalt; entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse (AEAO/BFH-Rechtsprechung).
Wichtiges Missverständnis: „183-Tage-Regel“
Die berühmten 183 Tage stammen aus Doppelbesteuerungsabkommen (v. a. für Arbeitslohn) – sie entscheiden nicht über deine deutsche unbeschränkte Steuerpflicht. Ob du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, richtet sich allein nach Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt nach nationalem Recht; Abkommens-„Ansässigkeit“ ändert daran nichts.
4.2 Nach dem Wegzug: beschränkte oder erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Gibst du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf, wirst du in der Regel beschränkt steuerpflichtig (nur mit bestimmten inländischen Einkünften). In Sonderfällen kann § 2 AStG eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht auslösen (z. B. Wegzug in niedrig besteuernde Gebiete bei fortbestehenden wesentlichen Inlandsinteressen). Schau dir die Voraussetzungen im Gesetz an.
4.3 Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) – betrifft das mich?
Die sogenannte Wegzugsteuer kann greifen, wenn du Anteile i. S. d. § 17 EStG (typisch: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) hältst und Deutschland dein Besteuerungsrecht durch den Wegzug verliert oder beschränkt wird. Voraussetzungen und Ausnahmen sind komplex (u. a. Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, Mindestbeteiligung). Für aktuelle Auslegung und Rückkehrerregelung siehe das BMF-Schreiben sowie den Gesetzestext. Eine individuelle Prüfung mit Steuerberatung ist dringend zu empfehlen.
Warnhinweis (nur für Anteilseigner*innen)
- Rückkehrerregel: Rückkehr innerhalb von 7 Jahren (verlängerbar) kann die Steuer entfallen lassen – Details & Fallstricke im BMF-Schreiben. :contentReference[oaicite:13]{index=13}
- Stundung/Raten und „schädliche Ereignisse“ (z. B. substanzielle Gewinnausschüttungen) können die Situation verändern.
Merke: Timing und Dokumentation sind bei Anteilen entscheidend – hol dir vor dem Wegzug fachlichen Rat.
4.4 EU-Sozialversicherung/Arbeitsmodelle vs. „echte“ Auswanderung
Kurzfristige Entsendung oder grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU/EWR/CH ist nicht das Gleiche wie Auswandern. Für Entsendungen/Mehrfachbeschäftigung gelten die A1/S1-Bescheinigungen, seit 01.01.2025 wird das A1-Verfahren vollständig elektronisch abgewickelt (SV-Meldeportal/Abrechnungsprogramm).
4.5 Rente im Ausland – nur die Basics hier
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jährlich rund 1,8 Mio. Renten in über 150 Ländern; EU-Zeiten werden koordiniert. Lebensbescheinigung/Verfahren variieren je Land – Infos & Formulare stellt die DRV bereit.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-/Steuerberatung. Prüfe deine individuelle Lage (DBA, Aufenthaltstitel, Familien-/Vermögenssituation) mit einer Fachperson.
Kranken- & Sozialversicherung – so triffst du die richtige Wahl
Deine Absicherung richtet sich danach, wo du lebst und arbeitest und ob du in der EU/EWR/CH oder in einem Drittstaat wohnst. Für die EU/EWR/CH gibt es eine Sozialversicherungs-Koordinierung (S1/A1/EHIC). Außerhalb Europas brauchst du meist lokale oder expat-taugliche Versicherungslösungen.
5.1 EU/EWR/CH: S1, A1 und EHIC – was ist was?
- S1 (Wohnsitz ≠ Versicherungsstaat): Du bist z. B. in Deutschland gesetzlich versichert, wohnst aber in einem anderen EU-Staat. Mit dem Formular S1 meldest du dich bei der Kasse im Wohnsitzland an und erhältst dort volle Sachleistungen wie eine lokal Versicherte Person (Kostenabrechnung zwischen den Kassen).
- A1 (Entsendung/temporäre Tätigkeit): Arbeitest du vorübergehend in einem anderen EU/EWR-Staat/CH/UK, bestätigt die A1-Bescheinigung, dass weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt. Der Antrag läuft elektronisch über Abrechnungsprogramm oder SV-Meldeportal.
- EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte): Gilt für vorübergehende Aufenthalte (Reisen, Kurzaufenthalte) und deckt medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen System – keine Rückführung, kein Ersatz für Reise- oder private Zusatzversicherung. Für Privatversicherte gibt es die EHIC nicht.
Entscheidungslogik (EU/EWR/CH)
- Dauerhaft wohnen im neuen EU-Land & in DE gesetzlich versichert → S1 im Wohnsitzland registrieren.
- Nur vorübergehend arbeiten im anderen EU-Land → A1 beantragen (weiterhin DE-Recht).
- Nur reisen → EHIC mitnehmen, aber Rücktransport separat absichern.
5.2 Drittstaat: Was passiert mit GKV & Pflege?
Verlegst du deinen Wohnsitz in einen Nicht-EU/EWR/CH-Staat, endet in der Regel die deutsche Pflegeversicherung; Ansprüche bestehen dort nicht fort. Auch die gesetzliche Krankenversicherung greift bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der Koordinierungs-/Abkommensstaaten häufig nicht weiter – kläre deine individuelle Situation rechtzeitig mit deiner Kasse.
Tipp: Prüfe vor der Abmeldung, ob es ein Sozialversicherungsabkommen mit deinem Zielland gibt und welche Zweige (KV/Rente/UV) erfasst sind. Erste Anlaufstelle: DVKA-FAQ.
5.3 Private Optionen: Expat-Policen & PKV-Anwartschaft
Für längere Aufenthalte außerhalb der EU brauchst du meist eine internationale Krankenversicherung (Expat-Tarif) oder eine lokale Police im Zielland. Wer privat krankenversichert ist, sollte prüfen, ob der Tarif weltweiten Schutz inkl. Langzeitaufenthalt abdeckt. Eine PKV-Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn du deinen Vertrag ruhen lassen, aber spätere Rückkehrkonditionen sichern willst – beachte Leistungsumfang, Kosten und spätere Aufnahmebedingungen.
Häufige Irrtümer
- „EHIC genügt für Auswanderer“ – falsch, sie gilt nur für vorübergehende Aufenthalte und deckt z. B. keinen Rücktransport.
- „A1 = immer weiterhin in der GKV“ – A1 gilt nur bei Entsendung/temporärer Tätigkeit; echte Wohnsitzverlagerung ≠ Entsendung.
- „Pflegeleistungen nehme ich einfach mit“ – außerhalb EU/EWR/CH bestehen regelmäßig keine Ansprüche.
5.4 Mini-Checkliste: So gehst du vor
- Status klären: Auswandern vs. Entsendung vs. Reise (entscheidet über S1/A1/EHIC).
- Bei EU-Umzug: S1 bei der deutschen Kasse anfordern und im Wohnsitzland registrieren. EHIC bleibt für Reisen nützlich.
- Bei Drittstaat: GKV-/Pflege-Folgen mit der Kasse klären; passende Expat- oder lokale Police abschließen.
- Nachweise sammeln: Policen, S1/A1, Versicherungsbescheinigungen digital ablegen.
Rente & Altersvorsorge im Ausland – Antrag, Zahlung, Steuern, Nachweise
Gute Nachricht zuerst: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Renten grundsätzlich auch ins Ausland – jedes Jahr in über 150 Länder. Plane trotzdem sauber: Antrag & Zuständigkeit, Kontoverbindung, mögliche Abzüge/Wechselkurse, Lebensbescheinigung (Proof of Life) und steuerliche Fragen.
6.1 Rentenantrag, wenn mehrere Länder betroffen sind
- EU/EWR/CH: Stelle den Antrag in dem Land, in dem du wohnst (oder zuletzt gearbeitet hast). Die Behörden koordinieren die Zeiten zwischen den beteiligten Staaten – häufig reicht ein einziger Antrag.
- Außerhalb der EU: Stelle den Antrag direkt bei der DRV bzw. der zuständigen Stelle im Aufenthaltsland; die Abwicklung ist nicht durch EU-Koordinierung gedeckt, daher frühzeitig informieren.
6.2 Auszahlung: Konto, Gebühren, Wechselkurs
Du kannst dir die Rente auf ein Konto im Ausland oder weiterhin auf ein Konto in Deutschland überweisen lassen. Bei Auslandsüberweisungen können Bankspesen und Kursverluste anfallen, die nicht von der DRV ausgeglichen werden. Für EU/EWR/CH wird die Rente in der Regel in voller Höhe gezahlt; in Drittstaaten kann es je nach Zeitenart und Abkommen Einschränkungen geben.
6.3 Steuern: DBA prüfen & richtig einordnen
Ob und wo deine deutsche Rente besteuert wird, hängt von nationalem Recht und ggf. einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Prüfe vor dem Wegzug:
- Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und deinem Zielland? (BMF-Übersicht)
- Gilt für deinen Fall ein Verständigungsverfahren beim BZSt, wenn es zu Doppelbesteuerung kommt?
- Auswärtiges Amt: Überblick zur steuerlichen Behandlung deutscher Renten mit Wohnsitz im Ausland.
Praxis-Tipp: Die Zuweisung des Besteuerungsrechts (Quelle vs. Wohnsitz) unterscheidet sich je DBA; lass deinen Einzelfall vorab prüfen.
6.4 Lebensbescheinigung („Proof of Life“) & Digitaler Lebensnachweis
Lebst du im Ausland, musst du einmal jährlich nachweisen, dass du weiterhin anspruchsberechtigt bist – per Lebensbescheinigung oder digitalem Lebensnachweis. Seit 2024/25 kann der Nachweis weltweit digital oder papierbasiert erfolgen; die Unterlagen kommen i. d. R. mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung.
- Papier-Variante: Formular ausfüllen und von einer berechtigten Stelle im Wohnsitzland bestätigen lassen (z. B. Behörde/Notar); je nach Auslandsvertretung sind E-Mail/Fax nicht zulässig, Original muss fristgerecht eingehen.
- Digital: Anleitung & Zugang über den Rentenservice der Deutschen Post.
Wichtig: Fristen & Folgen
- Frist versäumt? Die Rentenzahlung kann bis zum Eingang des Nachweises unterbrochen werden. Plane Puffer ein.
- Adresse/Konto geändert? Änderungen beim Rentenservice/DRV sofort mitteilen (Formulare für Wohnsitz im Ausland).
6.5 Beitragszeiten bündeln & Alternativen
- Zeiten-Zusammenrechnung (EU): Versicherungszeiten aus EU/EWR/CH werden addiert, um Ansprüche zu prüfen (Koordinierung).
- Beitragserstattung: Wenn keine Versicherungspflicht mehr in DE besteht und seit dem Ausscheiden mindestens 24 Monate vergangen sind, kann in bestimmten Fällen eine Erstattung möglich sein (Voraussetzungen beachten).
6.6 Mini-Checkliste: Rente im Ausland richtig organisieren
- Antragspfad klären: EU/EWR/CH → Antrag im Wohnsitzland (Koordinierung), sonst direkt DRV.
- Kontowahl treffen: DE- oder Auslandskonto; Spesen/Wechselkurs einkalkulieren.
- Steuern prüfen: DBA-Lage + ggf. Verständigungsverfahren; Unterlagen sammeln.
- Lebensbescheinigung: Digital oder Papier – Frist in den Kalender, Nachweis rechtzeitig einreichen.
- Adress-/Kontowechsel sofort beim Rentenservice melden (Formular/Online).
Banken, Post & Verträge – alles sauber umstellen
7.1 Bank & Kontoführung
Viele behalten ihr deutsches Konto (z. B. für SEPA/Lastschriften). Wichtig: Adresse/Steuer-Ansässigkeit deiner Bank mitteilen und Nachweise bereithalten. Hintergrund ist der Common Reporting Standard (CRS): Banken müssen die Steueransässigkeit erheben und Informationen grenzüberschreitend melden. Du wirst ggf. eine Selbstauskunft (Tax Residency Self-Certification) ausfüllen müssen.
Praxis-Tipps fürs Banking
- Adressänderung & Steueransässigkeit (CRS) pro Konto aktualisieren. Bestätigungen ablegen.
- 2FA/SMS-TAN: Nummernwechsel rechtzeitig anpassen, sonst sperrt dich die Bank-App aus.
- Gebühren & Limits für Auslandseinsatz prüfen; ggf. zusätzliches Konto im Zielland eröffnen.
7.2 Post: Nachsendeauftrag ins Ausland
Richte einen Nachsendeservice ein. Die Deutsche Post bietet Nachsendung auch ins Ausland (für bestimmte Sendungsarten) und verschiedene Laufzeiten an. Details: Was ins Ausland nachgesandt wird (z. B. Briefe/Postkarten) und die Laufzeiten (z. B. 6 Monate bei Umzug) findest du im offiziellen Hilfebereich & Shop.
7.3 Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden
Gibst du deine deutsche Wohnung vollständig auf, kannst du dein Beitragskonto online abmelden – Nachweise (z. B. Abmeldebestätigung) hochladen, Beitragsnummer bereithalten.
7.4 Verträge & Versicherungen
Kündige, übertrage oder pausiere Verträge (Strom, Internet, Mobilfunk, Hausrat etc.). Prüfe Sonderkündigungsrechte im Einzelfall und kläre bei Versicherungen die Adresse im Ausland bzw. ob der Schutz dort weiter gilt. (Hinweis: Die Pflegeversicherung endet außerhalb EU/EWR/CH in der Regel; Kapitel 5 beachten.)
Häufige Fallen
- Keine Postumleitung → wichtige Behördenschreiben laufen ins Leere.
- CRS-Selbstauskunft ignoriert → Bank kann Einschränkungen vornehmen, bis die Daten vorliegen.
- GEZ nicht abgemeldet → Beiträge laufen weiter, bis der Nachweis vorliegt.
Kfz & Ausfuhr – verkaufen, mitnehmen oder ausführen?
Bevor du auswanderst, entscheide: verkaufen in Deutschland, mitnehmen und im Zielland zulassen oder mit Ausfuhrkennzeichen ausführen. Für EU-Ziele gilt meist: Nach Wohnsitznahme musst du das Fahrzeug im neuen Land anmelden (Fristen variieren, z. B. in Österreich binnen vier Wochen).
8.1 Ausfuhr-/Überführungskennzeichen: Kurz erklärt
- Kurzzeit-/Überführungskennzeichen (gelber Rand) vs. Ausfuhrkennzeichen (roter Rand): Für die dauerhafte Ausfuhr ins Ausland ist in der Regel das Ausfuhrkennzeichen korrekt. ADAC fasst Unterschiede, Kosten und Unterlagen übersichtlich zusammen.
- Je nach Zulassungsstelle brauchst du u. a. Personalausweis/Reisepass, Zulassungsbescheinigung, HU-Nachweis und Versicherungsnachweis. Beispiel Berlin: offizielle Checklisten.
- Für Nicht-EU-Fahrten kann zusätzlich ein Internationaler Zulassungsschein sinnvoll sein.
Kosten & Gültigkeit (Richtwerte)
ADAC nennt z. B. Gebühren für Zulassung und Schilder sowie die separate Versicherungsprämie – diese variieren je nach Behörde und Versicherer.
8.2 Carnet de Passages (außerhalb Europas)
In vielen Ländern außerhalb Europas brauchst du für die vorübergehende zollfreie Einfuhr deines Fahrzeugs ein Carnet de Passages (ADAC). Prüfe, ob dein Zielland es verlangt, und beantrage es rechtzeitig.
8.3 Abmeldung/Stilllegung in Deutschland
Verkaufst du das Auto in Deutschland oder nutzt es vorerst nicht, kannst du es außer Betrieb setzen (abmelden). Offizielle Infos und Online-Optionen findest du z. B. im Bundes- und Landesportal (Berlin).
8.4 Anmeldung im Zielland
Nach der Einreise musst du das Fahrzeug beim zuständigen Verkehrsamt zulassen (Unterlagen/Fristen je Land). Offizielle Stellen (Auswärtiges Amt, EVZ/Verbraucherzentren) bieten Länderinfos – Beispiel Spanien: Ummeldung auf spanisches Kennzeichen.
Häufige Fehler bei Kfz & Ausfuhr
- Falsches Kennzeichen gewählt (Kurzzeit statt Ausfuhr) → Probleme an der Grenze/bei Zulassung.
- Unterlagen unvollständig (HU/Versicherung/ZB I/II fehlen) → keine Zuteilung.
- Carnet für Drittstaaten übersehen → Grenzabfertigung scheitert.
Kapitel 10: Wahlrecht & Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)
Als Auslandsdeutsche*r ohne Wohnsitz in Deutschland nimmst du an der Bundestagswahl nur teil, wenn du dich vor jeder Wahl aktiv in das Wählerverzeichnis deiner zuletzt zuständigen Gemeinde eintragen lässt (Antrag). Die Eintragung erfolgt nicht automatisch.
10.1 Wer ist wahlberechtigt?
- Volljährige Deutsche, die entweder mindestens drei Monate nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Deutschland gelebt haben und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder die persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und davon betroffen sind. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- Vorübergehend im Ausland (z. B. Reise, längerer Urlaub) und weiterhin in Deutschland gemeldet? Dann wirst du von Amts wegen eingetragen und kannst per Briefwahl wählen.
10.2 Antrag: So funktioniert’s (Bundestagswahl)
Mini-Checkliste: Eintragung & Briefwahl
- Formular wählen (Fall 1: frühere Wohnung/gewöhnlicher Aufenthalt; Fall 2: Vertrautheit). Download beim Bundeswahlleiter.
- Frist beachten: Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei deiner Gemeinde eingehen (Beispiel BTW 2025: 2. Februar 2025).
- Übermittlung: Persönlich unterschreiben; je nach Fall per Original/Brief, Fax, E-Mail oder dokumentierbar elektronisch einreichen (Details je Fall).
- Briefwahl automatisch: Der Antrag auf Eintragung gilt zugleich als Antrag auf Wahlschein; die Briefwahlunterlagen werden dir zugesandt.
- Rückversand planen: Nutze ggf. den amtlichen Kurierweg über Auslandsvertretungen, wenn angeboten.
Wichtig zu Fristen & Postlaufzeiten
- Bei verkürzten Fristen (z. B. vorgezogene Wahl) kann der rechtzeitige Zugang des Wahlbriefs im Inland kritisch sein. Sehr früh beantragen/versenden.
- Viele Vertretungen bieten den Kurierweg auch für die Rücksendung an (Länderliste beim Bundeswahlleiter prüfen).
- Für jede Wahl ist ein neuer Antrag nötig – das sorgt u. a. für aktualisierte Auslandsanschriften.
10.3 ELEFAND – Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts
Die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND (online oder via App) ist freiwillig, aber empfohlen. Du wirst in Krisenfällen zielgerichtet informiert (Verhaltenshinweise, Sammelpunkte, ggf. Evakuierungswege) und kannst zusätzlich Hinweise zu Wahlen erhalten.
So nutzt du ELEFAND sinnvoll
- Account anlegen und Länder angeben, in denen du dich aufhältst (Daueraufenthalt oder Reise).
- Kontaktdaten aktuell halten (E-Mail, Telefon), damit dich die Botschaft erreicht.
- Reise- & Sicherheitshinweise abonnieren (Newsletter/App „Sicher Reisen“).
Mehr Infos & Formulare: Bundeswahlleiter – „Deutsche im Ausland“ (Eintragung, Fristen, Kurierweg); Auswärtiges Amt – ELEFAND (Anmeldung, App, Funktionsweise).
Häufige Fragen
+
Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Ja – wenn du keine neue Wohnung in Deutschland beziehst (Frist: 2 Wochen).
Ziehst du ins Ausland und meldest in Deutschland keine neue Wohnung an, musst du dich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden. Frühestens 1 Woche vor Auszug möglich. Hebe die Abmeldebestätigung gut auf.
Praxis: Du brauchst die Bescheinigung u. a. für Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Banken.
+
Ab wann bin ich nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig?
Wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen.
Unbeschränkte Steuerpflicht endet regelmäßig, wenn du keine Wohnung in Deutschland mehr zur Verfügung hast und dich hier nicht gewöhnlich aufhältst. Behalte keine nutzbare Wohnung „für den Notfall“, sonst bleibst du i. d. R. steuerlich unbeschränkt.
Die berühmten „183 Tage“ stammen aus DBA-Regeln zu Arbeitseinkünften – sie ersetzen nicht die nationale Definition.
+
Betrifft mich die Wegzugsbesteuerung?
Relevanz v. a. bei Anteilen ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften.
Wenn du Unternehmensanteile hältst, kann beim Wegzug die Wegzugsteuer greifen. Prüfe Beteiligungshöhe, Haltedauer, Rückkehrmöglichkeiten und Stundungsregeln – am besten vor dem Wegzug mit einer Steuerberatung.
+
EHIC, S1, A1 – was gilt in der EU?
EHIC = Reise; S1 = wohnen im EU-Ausland; A1 = Entsendung/Mehrstaaten-Tätigkeit.
EHIC deckt medizinisch notwendige Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt. S1 meldet dich im Wohnsitzland an, wenn du in DE gesetzlich versichert bleibst. A1 weist bei Entsendung/Mehrfachtätigkeit das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach.
+
Kann ich aus dem Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen?
Ja, mit Antrag ins Wählerverzeichnis (pro Wahl neu) – Briefwahl möglich.
Als Auslandsdeutsche*r ohne Wohnsitz in DE musst du dich vor jeder Wahl eintragen lassen. Der Antrag umfasst die Ausstellung eines Wahlscheins; die Unterlagen kommen per Post. Versende sie frühzeitig.
+
Zahlt die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland?
Ja, in sehr viele Länder – mit jährlichem Lebensnachweis.
Die DRV zahlt Renten in zahlreiche Länder. Wichtig ist der jährliche Lebensnachweis (digital oder per Formular). Plane ausreichend Zeit für Versandwege ein.
Weiterführende, offizielle Links
DVKA · S1/A1/EU-Koordination
Formulare & Zuständigkeiten bei Kranken-/Sozialversicherung in der EU.
DVKANachsendeservice · Deutsche Post
Post ins Ausland nachsenden lassen – Laufzeiten & Konditionen.
NachsendenBundeswahlleiter · Auslandsdeutsche
Antrag ins Wählerverzeichnis, Fristen, Briefwahl & Kurierweg.
Infos & Formulare